Rechtsprechung
   VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,64759
VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126 (https://dejure.org/2008,64759)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.02.2008 - Au 2 E 08.126 (https://dejure.org/2008,64759)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - Au 2 E 08.126 (https://dejure.org/2008,64759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,64759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Antrags gem. § 123 VwGO trotz früheren Eilverfahrens;Konkurrenz zwischen einem Beamten und einem Angestellten;Anordnungsgrund wegen drohender Höhergruppierung;Formell fehlerhafte dienstliche Beurteilungen als Grundlage der Bewerberauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 3 CE 07.2821
    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126
    Die Tatsache, dass der Beigeladene bereits zum 1. Februar 2008 mit den Aufgaben des Leiters des Amts I bei der Antragsgegnerin betraut wurde, lässt das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers nicht entfallen, weil es sich dabei nicht - wie z.B. bei einer Ernennung - um einen unumkehrbaren Zustand handelt und der Antragsteller deshalb sein Rechtsschutzziel erreichen kann (im früheren Eilverfahren unter gleichem Rubrum bestätigt durch BayVGH vom 5.11.2007 Az. 3 CE 07.2821).

    Daher ist nicht mehr entscheidungserheblich, dass trotz des deutlichen Hinweises durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH vom 5.11.2007 Az. 3 CE 07.2821) die wesentlichen Auswahlerwägungen nicht während des Stellenbesetzungsverfahrens schriftlich niedergelegt wurden (vgl. dazu bereits BayVGH vom 21.1.2005 BayVBl 2006, 91).

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126
    Denn wenn dem ursprünglichen Beschluss unveränderte Geltung zugesprochen würde, so hätte die Antragsgegnerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen den aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Justizgewährleistungsanspruch verstoßen (zu einem solchen Fall BAG vom 18.9.2007 Az. 9 AZR 672/06).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126
    Daher ist nicht mehr entscheidungserheblich, dass trotz des deutlichen Hinweises durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH vom 5.11.2007 Az. 3 CE 07.2821) die wesentlichen Auswahlerwägungen nicht während des Stellenbesetzungsverfahrens schriftlich niedergelegt wurden (vgl. dazu bereits BayVGH vom 21.1.2005 BayVBl 2006, 91).
  • VG Augsburg, 24.09.2007 - Au 2 E 07.1117
    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126
    Schließlich steht der Zulässigkeit auch nicht entgegen, dass das Gericht in dem früheren erstinstanzlichen Eilverfahren mit gleichem Rubrum einen Beschluss erlassen hat (VG Augsburg vom 24.9.2007 Au 2 E 07.1117), der mit dem jetzigen Antrag im Wortlaut identisch ist.
  • VG Augsburg, 17.11.2005 - Au 2 K 04.1536
    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126
    Nach den in der Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte anerkannten Grundsätzen (vgl. z.B. VG Augsburg vom 17.11.2005 Au 2 K 04.1536 m.w.N.) ist demnach eine rein rechnerische Bildung des Gesamturteils aus den Einzelbewertungen unzulässig.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 3 CE 07.2098
    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 E 08.126
    Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers folgt dies nicht daraus, dass der Beigeladene als Angestellter eine Beurteilung entsprechend der für Beamten üblichen Beurteilungen erhielt, weil dies nicht nur zulässig, sondern sogar geboten ist; ebenso unproblematisch ist für sich genommen der Umstand, dass die Beurteilung des Antragstellers streitbefangen ist (vgl. BayVGH vom 27.9.2007 Az. 3 CE 07.2098).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht